loaderimg

Das Jobcenter Fürstenfeldbruck ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Fürstenfeldbruck und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz in der Oskar-von-Miller-Straße 4f in Fürstenfeldbruck und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wenn Sie im Landkreis Fürstenfeldbruck wohnen, erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Fürstenfeldbruck prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt diese aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ziel ist es, die Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen und die finanzielle Situation von Haushalten zu sichern, die vorübergehend auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Fürstenfeldbruck telefonisch unter +49 8141 6100-184. Weitere Informationen, etwa zu Antragsformularen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-ffb.de. Die aktuellen Öffnungszeiten sind dort ebenfalls hinterlegt.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Fürstenfeldbruck ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 23 Postleitzahlen des Landkreises gemeldet sind: 82110, 82140, 82178, 82194, 82216, 82223, 82239, 82256, 82272, 82275, 82276, 82278, 82281, 82284, 82285, 82287, 82288, 82290, 82291, 82293, 82294, 82296, 82299.

Wussten Sie? Das Jobcenter Fürstenfeldbruck ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und finanzieren. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden aus einer Hand erbracht, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen.