loaderimg

Das Jobcenter Freyung-Grafenau ist die gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit, die im Landkreis Freyung-Grafenau für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig ist. Der Hauptsitz befindet sich in der Bahnhofstraße 3 in Waldkirchen. Wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragt oder bereits erhält, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Freyung-Grafenau prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet und bewilligt die monatlichen Leistungen und unterstützt Leistungsbeziehende dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder die Ausbildung aufzunehmen. Dazu gehören unter anderem Beratungsgespräche, die Vermittlung in Beschäftigung sowie die Förderung durch Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Fragen zur Übernahme von Unterkunftskosten und zu ergänzenden Leistungen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche werden hier bearbeitet.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Freyung-Grafenau am Hauptsitz in Waldkirchen telefonisch unter +49 8581 9600-244. Für Besuche empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Eingangstag Ihres Antrags bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Freyung-Grafenau ist für Personen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der folgenden 26 Postleitzahlgebiete haben: 94065, 94078, 94089, 94118, 94133, 94142, 94143, 94145, 94146, 94151, 94157, 94158, 94160, 94163, 94169, 94481, 94513, 94518, 94536, 94545, 94548, 94556, 94566, 94568, 94572 und 94579.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Waldkirchen betreibt das Jobcenter Freyung-Grafenau einen weiteren Standort:

Grafenau, Pfarrer-Rankl-Str. 4

Wussten Sie? Das Jobcenter Freyung-Grafenau ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind gemeinsam für Ihre Leistungen verantwortlich. Außerdem wurde das bisherige Bürgergeld zum 1. Juli 2026 gesetzlich in „Grundsicherungsgeld” umbenannt. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf Bescheiden jedoch noch die Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in diesem Zeitraum einen Bescheid mit dem alten Begriff erhalten, ist das rechtlich korrekt und ändert nichts an Ihren Leistungen.