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Das Jobcenter Erfurt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Erfurt und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Max-Reger-Str. 1 in 99096 Erfurt. Es ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und zahlt das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aus. Außerdem unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Haushaltsangehörigen dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu behalten.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Erfurt prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld, berechnet die Höhe der Leistungen und kümmert sich um Fragen zur Übernahme von Unterkunftskosten. Gleichzeitig bietet es Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie der Zugang zu Fördermaßnahmen wie Qualifizierungen oder Bewerbungscoachings. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Erfurt telefonisch unter +49 361 302-2422. Weitere Informationen sowie aktuelle Hinweise zu Terminen und Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-ge.de. Für persönliche Vorsprachen empfiehlt es sich, vorab die dort veröffentlichten Öffnungszeiten zu prüfen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Erfurt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Erfurter Postleitzahlgebiete wohnen: 99084, 99085, 99086, 99087, 99089, 99091, 99092, 99094, 99096, 99097, 99098 und 99099. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr tatsächlicher Wohnsitz innerhalb eines dieser Gebiete.

Wussten Sie? Das Jobcenter Erfurt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich für beides an dieselbe Stelle wenden und nicht an zwei verschiedene Behörden.
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