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Das Jobcenter Elbe-Elster ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Elbe-Elster und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Herzberg (Elster), Lugstr. 4. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen im Landkreis dabei, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen oder ihre Lebenssituation zu stabilisieren.

Was das Jobcenter für Sie tun kann

Wenn Sie hilfebedürftig und grundsätzlich in der Lage sind zu arbeiten, kann das Jobcenter Elbe-Elster Ihnen Grundsicherungsgeld bewilligen. Dazu gehören neben dem Regelbedarf auch Leistungen zur Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus bietet das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit an, etwa Bewerbungstraining, Qualifizierungen oder die Förderung einer Arbeitsaufnahme. Für diese Anliegen wenden Sie sich an die Hauptstelle in Herzberg oder an einen der weiteren Standorte in Bad Liebenwerda oder Finsterwalde.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Sie zuständig ist

Das Jobcenter ist zuständig für Menschen, die erwerbsfähig sind und deren Haushalt den Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Wer das Rentenalter erreicht hat oder dauerhaft nicht arbeiten kann, fällt in der Regel in die Zuständigkeit anderer Stellen, etwa des Sozialamts. Falls Sie einen Antrag beim falschen Amt stellen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten; Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Elbe-Elster ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 14 Postleitzahlen des Landkreises gemeldet sind: 03238, 03246, 03249, 03253, 04895, 04910, 04916, 04924, 04928, 04931, 04932, 04934, 04936 und 04938.

Weitere Standorte

Neben der Hauptstelle in Herzberg ist das Jobcenter Elbe-Elster an zwei weiteren Standorten erreichbar:

Bad Liebenwerda, Berliner Str. 13A

Finsterwalde, Friedrich-Engels-Str. 46

Wussten Sie? Das Jobcenter Elbe-Elster ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Vermittlung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.