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Das Jobcenter Dithmarschen ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Dithmarschen und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Rungholtstraße 1 in Heide. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen im Kreis Dithmarschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Dithmarschen bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und unterstützt Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie der Zugang zu Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihren Anliegen zuständig ist oder ob stattdessen die Agentur für Arbeit zuständig wäre: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Den Hauptstandort in Heide erreichen Sie telefonisch unter +49 481 98-980. Weitere Informationen zu Ansprechpersonen, Formularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-dithmarschen.de. Wenn Sie in Brunsbüttel oder im Raum Meldorf wohnen, können Sie auch die dortigen Nebenstellen aufsuchen, ohne extra nach Heide fahren zu müssen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Dithmarschen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 31 Postleitzahlgebiete im Kreis Dithmarschen gemeldet sind: 25541, 25693, 25704, 25709, 25712, 25715, 25718, 25719, 25721, 25724, 25725, 25727, 25729, 25746, 25761, 25764, 25767, 25770, 25774, 25776, 25779, 25782, 25785, 25786, 25788, 25791, 25792, 25794, 25795, 25797, 25799.

Weitere Standorte

Brunsbüttel, Albert-Schweitzer-Straße 24–28
Meldorf, Bütjestr. 1

Wussten Sie? Das Jobcenter Dithmarschen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einer Stelle sowohl kommunale Leistungen wie die Übernahme von Unterkunftskosten als auch Bundesleistungen wie die Grundsicherung selbst beantragt und bearbeitet werden – Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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