Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Dillingen a.d. Donau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Rosenstraße 4 in Dillingen a.d. Donau und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist zuständig, wenn Sie im Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle wohnen, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und erwerbsfähig sind. Auch Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben – zum Beispiel Kinder oder nicht erwerbsfähige Partner – können über das Jobcenter Leistungen erhalten. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Antrag dort stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Beschäftigung, die Förderung von Qualifizierungen und die Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten. Das Grundsicherungsgeld ist darauf ausgerichtet, eine vorübergehende Notlage zu überbrücken und die Rückkehr in eine eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 9071 5858-100.
Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 86502, 86637, 86647, 86657, 89344, 89353, 89407, 89415, 89420, 89423, 89426, 89428, 89429, 89431, 89434, 89435, 89437, 89438, 89440, 89441, 89443, 89446, 89447.