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Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Dillingen a.d. Donau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Rosenstraße 4 in Dillingen a.d. Donau und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wer kann sich an das Jobcenter wenden?

Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist zuständig, wenn Sie im Zuständigkeitsbereich dieser Dienststelle wohnen, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und erwerbsfähig sind. Auch Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben – zum Beispiel Kinder oder nicht erwerbsfähige Partner – können über das Jobcenter Leistungen erhalten. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Antrag dort stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Leistungen und Unterstützung nach SGB II

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung in Beschäftigung, die Förderung von Qualifizierungen und die Beratung zu weiteren Unterstützungsangeboten. Das Grundsicherungsgeld ist darauf ausgerichtet, eine vorübergehende Notlage zu überbrücken und die Rückkehr in eine eigenständige Lebensführung zu unterstützen. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 9071 5858-100.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 86502, 86637, 86647, 86657, 89344, 89353, 89407, 89415, 89420, 89423, 89426, 89428, 89429, 89431, 89434, 89435, 89437, 89438, 89440, 89441, 89443, 89446, 89447.

Wussten Sie? Das Jobcenter Dillingen a.d. Donau wird gemeinsam von der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Für Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III – also etwa das klassische Arbeitslosengeld I – ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Stelle für Ihre Situation die richtige ist, können Sie sich trotzdem an das Jobcenter wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile beim Antragsdatum entstehen.