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Das Jobcenter Darmstadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Darmstadt und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Hilpertstraße 24 in 64295 Darmstadt und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) — das heißt für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Darmstadt unterstützt erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Neben der finanziellen Unterstützung durch das Grundsicherungsgeld bietet das Jobcenter Leistungen an, die dabei helfen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine bestehende zu erweitern — etwa Beratung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Vermittlung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Darmstadt ist telefonisch unter +49 6151 42854-0 erreichbar. Weitere Informationen, etwa zu Ansprechpersonen und aktuellen Hinweisen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-darmstadt.de. Die genauen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Verzeichniseintrag.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Darmstadt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete in Darmstadt wohnen: 64283, 64285, 64287, 64289, 64291, 64293, 64295 und 64297. Wenn Ihre Adresse zu einem dieser Gebiete gehört, wenden Sie sich an diese Dienststelle.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Hilpertstraße 24 unterhält das Jobcenter Darmstadt einen weiteren Standort:

Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 7

Wussten Sie? Das Jobcenter Darmstadt ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Stadt und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und gemeinsam Verantwortung tragen. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das einen praktischen Vorteil: Beide Träger sind an einem Ort gebündelt, sodass Fragen zu Geldleistungen und zur Arbeitsvermittlung über dieselbe Stelle laufen.
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  • Montag08:00 - 12:00
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