Das Jobcenter Braunschweig ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Braunschweig und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Willy-Brandt-Platz 7 in 38102 Braunschweig und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Stadtgebiet Braunschweig.
Das Jobcenter Braunschweig bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und zahlt die Leistungen aus. Neben der finanziellen Unterstützung bietet es Beratung und Vermittlung in Arbeit an, etwa durch Eingliederungsvereinbarungen, Fördermaßnahmen oder die Vermittlung von Qualifizierungsangeboten. Zuständig ist das Jobcenter für Personen, die erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Braunschweig haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Haushaltsangehörigen zu sichern.
Manchmal ist nicht auf den ersten Blick klar, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist. Das Jobcenter ist für Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, die Agentur für Arbeit hingegen für Arbeitslosengeld I nach SGB III. Wenn Sie Ihren Antrag versehentlich bei der falschen Stelle einreichen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Braunschweig ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 15 Postleitzahlbereiche des Stadtgebiets gemeldet sind: 38023, 38100, 38102, 38104, 38106, 38108, 38110, 38112, 38114, 38116, 38118, 38120, 38122, 38124 und 38126.