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Das Jobcenter Brandenburg an der Havel ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Es hat seinen Sitz in der Kirchhofstraße 39–42 in 14776 Brandenburg und ist als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Brandenburg an der Havel und der Bundesagentur für Arbeit organisiert. Wenn Sie erwerbsfähig sind, Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können und in Brandenburg an der Havel wohnen, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Bedarfe für Bildung und Teilhabe, etwa für Kinder und Jugendliche. Ob und in welcher Höhe Leistungen zustehen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt – für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Antrag trotzdem hier stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Unterstützung bei der Arbeitssuche

Neben der finanziellen Absicherung unterstützt das Jobcenter Brandenburg an der Havel erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Dafür stehen Instrumente wie Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen und Förderangebote zur Verfügung. Sie werden dabei von einer festen Ansprechperson im Jobcenter begleitet. Konkrete Fragen zu Ihrem Fall können Sie telefonisch unter +49 3381 2080-300 klären oder die Website des Jobcenters unter www.jc-brandenburg.de besuchen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Brandenburg an der Havel ist zuständig für Personen, die in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel gemeldet sind. Die Zuständigkeit umfasst die folgenden vier Postleitzahlen: 14770, 14772, 14774 und 14776.

Wussten Sie? Das Jobcenter Brandenburg an der Havel ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger sind gemeinsam verantwortlich, aber Sie haben nur eine Anlaufstelle – dieses Jobcenter. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden, um Leistungen nach SGB II zu beantragen oder Fragen zu stellen.