Das Jobcenter Bonn ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Bonn und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Rochusstraße 6 im Stadtbezirk Bonn. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung.
Das Jobcenter Bonn bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie einmalige Bedarfe. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für sie oder ihn zuständig ist: Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das Jobcenter für Grundsicherungsgeld nach SGB II. Sollten Sie einen Antrag versehentlich bei der falschen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Grundsicherung begleitet das Jobcenter Bonn Leistungsberechtigte auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Dazu können Eingliederungsvereinbarungen, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit weiteren Stellen gehören. Für Ihr Anliegen erreichen Sie das Jobcenter Bonn telefonisch unter +49 228 8549-0 oder über die Website jobcenter-bonn.de.
Das Jobcenter Bonn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 17 Bonner Postleitzahlgebiete wohnen: 53111, 53113, 53115, 53117, 53119, 53121, 53123, 53125, 53127, 53129, 53173, 53175, 53177, 53179, 53225, 53227 und 53229. Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung.