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Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick ist eine gemeinsame Einrichtung des Bezirks Treptow-Köpenick und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich am Groß-Berliner Damm 73 A-E in 12487 Berlin und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen im Bezirk.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld an Menschen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt es Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Arbeit sowie die Förderung durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für Fragen und Anliegen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter 030 555575-2222.

Zuständigkeit und Abgrenzung zur Agentur für Arbeit

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen möchten. Wenn Sie dagegen Arbeitslosengeld I beziehen oder beantragen möchten – also eine Versicherungsleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) –, wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Sollten Sie sich einmal an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 14 Postleitzahlgebiete wohnen: 12435, 12437, 12439, 12459, 12487, 12489, 12524, 12526, 12527, 12555, 12557, 12559, 12587 und 12589.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort am Groß-Berliner Damm unterhält das Jobcenter einen weiteren Standort:

Berlin, Pfarrer-Goosmann-Str. 19

Wussten Sie? Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Bezirk und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einer Stelle sowohl Vermittlung in Arbeit als auch finanzielle Grundsicherung aus einer Hand angeboten werden – Sie müssen diese Anliegen nicht bei zwei verschiedenen Behörden vorbringen.