loaderimg

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Berlin. Es befindet sich in der Birkbuschstr. 10 in 12167 Berlin und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sowie in angrenzenden Bereichen.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter gewährt finanzielle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, sofern Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dazu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weitere ergänzende Hilfen. Neben der finanziellen Absicherung unterstützt das Jobcenter Sie dabei, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen – etwa durch Vermittlung, Fördermaßnahmen oder Beratung. Zuständig ist das Jobcenter für Personen im erwerbsfähigen Alter, die keine oder keine ausreichenden eigenen Mittel haben und nicht vorrangig Leistungen der Arbeitslosenversicherung nach SGB III beziehen. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Stelle für Sie zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und Kontakt

Das Jobcenter ist telefonisch unter +49 30 555576-2222 erreichbar. Weitere Informationen sowie Hinweise zu Terminen und Abläufen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.berlin.de/jobcenter. Da das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf insgesamt drei Standorte betreibt, kann je nach Ihrem Wohnort oder Ihrem Anliegen ein anderer Standort für Sie vorgesehen sein. Bitte informieren Sie sich vorab, welcher Standort für Sie zuständig ist.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 25 Postleitzahlen gemeldet sind: 12157, 12161, 12163, 12165, 12167, 12169, 12203, 12205, 12207, 12209, 12247, 12249, 12277, 12279, 14109, 14129, 14131, 14163, 14165, 14167, 14169, 14193, 14195, 14197 und 14199.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptstandort in der Birkbuschstr. 10 betreibt das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf zwei weitere Standorte:

Berlin, Händelplatz 1
Berlin, Kelchstr. 17–23

Wussten Sie? Das Grundsicherungsgeld hieß bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 gilt offiziell der neue Name. Behörden dürfen auf Bescheiden jedoch noch bis zum 31. Dezember 2026 die Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in diesem Zeitraum einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine Auswirkung auf Ihren Anspruch – es handelt sich um dieselbe Leistung nach SGB II.