Das Jobcenter Bad Kreuznach ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Bad Kreuznach und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Viktoriastraße 36 in 55543 Bad Kreuznach. Es ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wer im Landkreis Bad Kreuznach oder in den angrenzenden Gemeinden wohnt und Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragt oder bereits erhält, wendet sich an diese Dienststelle.
Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Neben der finanziellen Leistung werden auch Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit angeboten, zum Beispiel Beratungsgespräche, Vermittlung in Qualifizierungen oder die Übernahme von Bewerbungskosten. Auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung gehört zum Aufgabenbereich des Jobcenters. Ob Sie einen Anspruch haben, hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab; eine erste Einschätzung erhalten Sie telefonisch unter +49 671 850-318 oder über die Website www.jobcenter-badkreuznach.de.
Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich im Jobcenter Bad Kreuznach stellen oder schriftlich einreichen. Als Antragsdatum gilt der Tag, an dem der Antrag eingeht. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — für Sie zuständig ist, können Sie den Antrag trotzdem hier abgeben: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Bad Kreuznach ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 34 Postleitzahlgebiete wohnen: 55442, 55444, 55450, 55452, 55543, 55545, 55546, 55559, 55566, 55568, 55569, 55571, 55576, 55583, 55585, 55590, 55592, 55593, 55595, 55596, 55606, 55608, 55618, 55619, 55621, 55627, 55629, 55758, 67744, 67823, 67824, 67826, 67827, 67829.
Neben dem Hauptsitz in Bad Kreuznach gibt es zwei weitere Standorte im Zuständigkeitsbereich: