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Das Jobcenter Augsburger Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Augsburg und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Hermanstraße 11 in Augsburg und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Augsburg.

Wer wird hier unterstützt?

Das Jobcenter Augsburger Land hilft Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können und erwerbsfähig sind. Das Grundsicherungsgeld sichert den grundlegenden Bedarf für Sie und die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Neben der finanziellen Absicherung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an — etwa Beratung, Qualifizierung oder die Vermittlung in Beschäftigung. Zuständig ist dieses Jobcenter ausschließlich für Personen, die im Landkreis Augsburg wohnen. Wer in der Stadt Augsburg gemeldet ist, wendet sich an das Jobcenter Augsburg-Stadt.

Was ist der Unterschied zur Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — eine Versicherungsleistung, auf die Anspruch besteht, wenn ausreichend Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Das Jobcenter hingegen erbringt Grundsicherungsleistungen nach SGB II, die einkommens- und vermögensabhängig sind und keinen Beitragsanspruch voraussetzen. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Augsburger Land ist für Haushalte in 40 Postleitzahlbezirken im Landkreis Augsburg zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 86343, 86356, 86368, 86391, 86399, 86405, 86420, 86424, 86441, 86450, 86456, 86459, 86462, 86465, 86477, 86482, 86485, 86486, 86494, 86497, 86500, 86507, 86514, 86517, 86672, 86678, 86679, 86695, 86707, 86830, 86836, 86845, 86850, 86853, 86856, 86863, 86866, 86868, 86872, 86877.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Augsburg betreibt das Jobcenter Augsburger Land eine Nebenstelle:

Augsburg, Hermanstr. 11
Schwabmünchen, Fuggerstr. 10

Wussten Sie? Das Jobcenter Augsburger Land ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.