Das Jobcenter Altenburger Land ist in der Fabrikstraße 30 in Altenburg (Thüringen) ansässig und unterstützt erwerbsfähige Menschen im Landkreis Altenburger Land, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Altenburger Land und der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter Altenburger Land prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt Leistungen für den Lebensunterhalt sowie für Unterkunft und Heizung. Daneben bietet es Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen und kann bei Bedarf weitere Hilfen wie Schuldner- oder Suchtberatung veranlassen. Auch für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften können ergänzende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter Altenburger Land für Ihr Anliegen zuständig ist, wenden Sie sich trotzdem an diese Stelle oder reichen Ihren Antrag dort ein. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten; dabei bleibt der ursprüngliche Antragstag erhalten. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 3447 580-530 sowie über die offizielle Website unter www.jobcenter-abg.de.
Das Jobcenter Altenburger Land ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden acht Postleitzahlen des Landkreises gemeldet sind: 04600, 04603, 04610, 04613, 04617, 04618, 04626 und 04639.