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Das Jobcenter Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden – Kommunale Arbeitsvermittlung ist das Jobcenter der Landeshauptstadt Wiesbaden und befindet sich in der Konradinerallee 11 im Stadtteil Westend. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Wiesbaden und den angrenzenden Gemeinden. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter vollständig von der Stadt Wiesbaden betrieben, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Anträge

Zum Leistungsumfang gehören das Grundsicherungsgeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen wie Qualifizierungsmaßnahmen oder Beschäftigungsförderung. Da dieses Jobcenter als kommunaler Träger organisiert ist, läuft die Antragstellung nicht über das Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein. Informationen dazu, welche Wege möglich sind, finden Sie auf der offiziellen Website unter wiesbaden.de. Sollten Sie unsicher sein, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprech- und Öffnungszeiten direkt beim Jobcenter – telefonisch unter +49 611 313492 oder über die offizielle Website. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminen, Erreichbarkeit und möglichen Onlinekontaktwegen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Wiesbaden – Kommunale Arbeitsvermittlung ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 15 Postleitzahlgebiete wohnen: 55246, 55252, 65183, 65185, 65187, 65189, 65191, 65193, 65195, 65197, 65199, 65201, 65203, 65205 und 65207. Damit deckt das Jobcenter neben dem Wiesbadener Stadtgebiet auch die Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg und Mainz-Kastel im Kreis Groß-Gerau bzw. der Stadt Wiesbaden ab. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Wiesbaden gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das konkret: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen ausschließlich über das städtische Jobcenter – nicht über die Bundesagentur für Arbeit und nicht über deren Portal jobcenter.digital.