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Die Agentur für Arbeit Würzburg ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem SGB III sowie für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung in der Region Würzburg und dem umliegenden Landkreis. Sie hat ihren Sitz in der Schießhausstraße 9 in 97072 Würzburg und ist telefonisch unter +49 931 7949-0 erreichbar. Wenn Sie Fragen zum Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) haben, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld und Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Die Agentur für Arbeit Würzburg zahlt Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Dieses erhalten Personen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ihren Job verloren haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Arbeitslosengeld nach SGB III ist eine Versicherungsleistung, kein Fürsorgesystem — es hängt von Ihren geleisteten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ab. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Anspruch haben, können Sie sich direkt an die Würzburger Agentur wenden. Falls sich herausstellt, dass stattdessen das Jobcenter zuständig ist, ist die Behörde nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Auszahlung von Leistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Würzburg bei der Suche nach einer neuen Stelle sowie bei beruflichen Orientierungsfragen. Das umfasst unter anderem die Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten, Umschulungen und Förderangeboten. Auch für Schülerinnen und Schüler, die sich über Ausbildungsberufe oder Studienmöglichkeiten informieren möchten, ist die Berufsberatung der Agentur zuständig.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Würzburg betreut insgesamt 55 Postleitzahlgebiete in der Stadt Würzburg und den angrenzenden Gemeinden des Landkreises. Die zuständigen Postleitzahlen sind:

97070, 97072, 97074, 97076, 97078, 97080, 97082, 97084, 97199, 97204, 97209, 97218, 97222, 97228, 97230, 97232, 97234, 97236, 97237, 97239, 97241, 97243, 97244, 97246, 97247, 97249, 97250, 97252, 97253, 97255, 97256, 97259, 97261, 97262, 97264, 97265, 97268, 97270, 97271, 97273, 97274, 97276, 97277, 97279, 97280, 97283, 97285, 97286, 97288, 97291, 97292, 97294, 97295, 97297, 97299

Wussten Sie? Arbeitslosengeld nach SGB III und Grundsicherungsgeld nach SGB II sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen — und sie werden von unterschiedlichen Behörden ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit ist für das SGB III zuständig, das Jobcenter für das SGB II. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an eine der beiden wenden: Nach § 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, einen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
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