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Die Agentur für Arbeit Thüringen Nord mit Sitz in der Uferstraße 2 in Nordhausen ist die zuständige Anlaufstelle für Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im nördlichen Thüringen. Sie ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und damit eine Bundesbehörde. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsanspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Unterstützung bei der Jobsuche benötigen, sind Sie hier richtig.

Arbeitslosengeld und Versicherungsleistungen nach SGB III

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für das Arbeitslosengeld I – also die Leistung, die auf Ihren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung beruht. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Agentur prüft Ihren Anspruch, berechnet die Leistungshöhe und zahlt das Arbeitslosengeld aus. Darüber hinaus berät sie zu Weiterbildungsförderungen und kann Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bewilligen.

Abgrenzung zum Jobcenter: Wer ist wofür zuständig?

Viele Menschen sind unsicher, ob sie sich an die Agentur für Arbeit oder an das Jobcenter wenden sollen. Die Grenze verläuft entlang des Leistungsgesetzes: Die Agentur für Arbeit in Nordhausen ist ausschließlich für Leistungen nach dem SGB III zuständig. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II – also für Menschen, deren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel oder Arbeitslosengeld I gesichert ist. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Unabhängig von einem laufenden Leistungsbezug können Sie die Agentur für Arbeit Thüringen Nord für Berufsberatung und Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Jugendliche, die vor der Berufswahl stehen, als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten. Die Vermittlungsfachkräfte unterstützen Sie bei der Stellensuche und können gegebenenfalls Förderinstrumente wie Weiterbildungsgutscheine oder Eingliederungszuschüsse vermitteln.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden acht Postleitzahlgebieten im Landkreis Nordhausen und der näheren Umgebung zuständig: 99734, 99735, 99752, 99755, 99759, 99762, 99765 und 99768.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III, zuständig: Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (SGB II, zuständig: Jobcenter) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer sich nicht sicher ist, welche Stelle zuständig ist, kann den Antrag bei jeder der beiden Stellen stellen – die Weiterleitung an die richtige Behörde ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Antragstag bleibt erhalten.