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Die Agentur für Arbeit Schwandorf ist die zuständige Anlaufstelle für Versicherungsleistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Schwandorf. Sie befindet sich in der Wackersdorfer Str. 4 in 92421 Schwandorf und ist telefonisch unter +49 9431 200-0 erreichbar. Zu ihren Aufgaben zählen die Auszahlung von Arbeitslosengeld I, die Berufsberatung sowie die Vermittlung von Arbeit und Ausbildung.

Arbeitslosengeld I – nicht zu verwechseln mit dem Jobcenter

Die Agentur für Arbeit Schwandorf ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig – also insbesondere für das Arbeitslosengeld I, das auf eigenen Beitragszeiten beruht. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter, nicht an diese Dienststelle. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Auszahlung finanzieller Leistungen bietet die Agentur für Arbeit Schwandorf Beratung zur Berufswahl und Ausbildung an – auch unabhängig von einer aktuellen Arbeitslosigkeit. Wenn Sie eine neue berufliche Richtung suchen, Unterstützung bei der Stellensuche benötigen oder sich über Weiterbildungsangebote informieren möchten, können Sie sich direkt an diese Dienststelle wenden.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Schwandorf betreut insgesamt 25 Postleitzahlbereiche in der Region. Ob Ihre Adresse zum Einzugsgebiet gehört, können Sie anhand dieser Postleitzahlen prüfen: 92269, 92421, 92431, 92436, 92439, 92442, 92445, 92447, 92449, 92507, 92521, 92533, 92536, 92540, 92542, 92543, 92546, 92548, 92551, 92554, 92555, 93133, 93142, 93149, 93158.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das Grundsicherungsgeld richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht anderweitig sichern können, unabhängig von früheren Beitragszeiten. Diese Agentur für Arbeit ist ausschließlich für SGB-III-Leistungen zuständig.
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