Die Agentur für Arbeit Saarland hat ihren Sitz in der Hafenstraße 18 in 66111 Saarbrücken und ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Saarland. Sie ist damit die richtige Anlaufstelle, wenn Sie Arbeitslosengeld I beantragen möchten oder Unterstützung bei der Jobsuche und Berufsorientierung benötigen.
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für das Arbeitslosengeld nach SGB III. Diesen Anspruch haben Sie, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und die Mindestanwartschaftszeit erfüllen. Der Antrag sollte möglichst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden, um den Leistungsbeginn nicht zu verschieben. Falls Sie unsicher sind, ob diese Behörde für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I ist die Agentur verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Das Jobcenter ist für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II zuständig — also für Menschen, die keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Jobcenter, nicht an diese Behörde. Wer beide Leistungen gleichzeitig erhält oder prüfen lassen möchte, welche Stelle zuständig ist, kann sich an die Agentur wenden — sie leitet den Vorgang gegebenenfalls weiter.
Neben den Geldleistungen bietet die Agentur für Arbeit Saarland Beratung zur Berufswahl, zu Ausbildungen und zu Weiterbildungsmöglichkeiten an. Auch wenn Sie noch nicht arbeitslos sind, aber einen Berufswechsel oder eine Qualifizierung planen, können Sie hier ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 681 944-0.
Die Agentur für Arbeit Saarland ist für insgesamt 25 Postleitzahlbereiche im Saarland zuständig, die Saarbrücken und das umliegende Gebiet umfassen: 66111, 66113, 66115, 66117, 66119, 66121, 66123, 66125, 66126, 66127, 66128, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66265, 66271, 66280, 66287, 66292, 66299, 66333, 66346 und 66352.