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Die Agentur für Arbeit Riesa ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Riesa. Sie hat ihren Sitz in der Rudolf-Breitscheid-Str. 35 in 01587 Riesa und ist telefonisch unter +49 3525 711-0 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das örtlich zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld und Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Die Agentur für Arbeit Riesa prüft Ihren Anspruch, berechnet die Leistung und zahlt sie aus. Wichtig: Melden Sie sich so früh wie möglich — idealerweise bereits vor dem letzten Arbeitstag — arbeitsuchend, um Nachteile beim Leistungsbeginn zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie zuständig ist, können Sie sich trotzdem hier melden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Riesa unterstützt Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einer Ausbildung. Für junge Menschen, die am Übergang zwischen Schule und Beruf stehen, bietet die Behörde Berufsberatung an — unabhängig davon, ob eine Arbeitslosigkeit vorliegt. Auch wenn Sie bereits beschäftigt sind, aber eine berufliche Neuorientierung anstreben, können Sie die Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Für Arbeitgeber in der Region hält die Dienststelle ebenfalls Vermittlungsleistungen bereit.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Riesa ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 01587, 01589, 01591, 01594, 01609, 01612, 01616 und 01619. Dieser Bereich umfasst die Stadt Riesa sowie die umliegenden Gemeinden entlang der Elbe im sächsischen Landkreis Meißen.

Wussten Sie? Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei rechtlich getrennte Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nach SGB III — eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Ihre Beitragszahlung Anspruch erworben haben. Das Jobcenter ist hingegen für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, eine steuerfinanzierte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenden Sie sich im Zweifel an die Agentur für Arbeit Riesa — sie leitet Ihr Anliegen bei Bedarf weiter, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
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