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Die Agentur für Arbeit Offenburg ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Offenburg und den umliegenden Gemeinden. Sie ist in der Weingartenstraße 3 in 77654 Offenburg ansässig und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Arbeitslosengeld I und Vermittlung

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie bei der Agentur für Arbeit Offenburg Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung ist einkommensabhängig und richtet sich nach Ihrem vorherigen Verdienst. Zusätzlich unterstützt die Agentur Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle, etwa durch Vermittlungsangebote, Weiterbildungsförderung oder die Beratung zu beruflichen Möglichkeiten. Sie erreichen die Agentur telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 4 5555-00.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) wird vom jeweils zuständigen Jobcenter bearbeitet, nicht von der Agentur für Arbeit. Falls Sie unsicher sind, ob Sie Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld beantragen sollten, können Sie sich trotzdem zunächst an die Agentur wenden: Behörden sind nach Paragraf 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Offenburg ist räumlich für Adressen in den folgenden zwölf Postleitzahlgebieten zuständig, die die Stadt Offenburg sowie mehrere umliegende Gemeinden im Ortenaukreis umfassen: 77652, 77654, 77656, 77723, 77743, 77746, 77749, 77767, 77770, 77791, 77797 und 77799.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt; die Leistung ist deshalb beitragsabhängig. Grundsicherungsgeld hingegen ist eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beiträgen greift. Für welche Leistung Sie in Betracht kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — die Agentur für Arbeit Offenburg kann Ihnen dabei helfen, das zu klären.
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