Die Agentur für Arbeit Nordhorn ist die zuständige Anlaufstelle für Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung im Raum Nordhorn. Sie hat ihren Sitz am Stadtring 9–15 in 48527 Nordhorn und ist als Bundesbehörde Teil der Bundesagentur für Arbeit. Telefonisch erreichen Sie die Dienststelle unter +49 5921 870-0.
Die Agentur für Arbeit Nordhorn ist zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I nach dem SGB III beantragen möchten – also die Leistung, auf die Sie durch eigene Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung Anspruch erworben haben. Darüber hinaus unterstützt die Dienststelle bei der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und berät zu Qualifizierungsmaßnahmen, Förderleistungen und beruflicher Weiterentwicklung.
Wenn Sie hingegen kein oder kein ausreichendes Arbeitslosengeld I beziehen und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können, ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das zuständige Jobcenter Ihr richtiger Ansprechpartner – dort wird das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II beantragt. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Nordhorn berät auch Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz suchen, sowie Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Die Berufsberatung ist kostenlos und steht unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie aktuell Leistungen beziehen oder nicht.
Die Agentur für Arbeit Nordhorn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Postleitzahlengebiete wohnen: 48455, 48465, 48527, 48529, 48531, 49824, 49828, 49835, 49843, 49846, 49847 und 49849. Dieser Einzugsbereich umfasst sowohl die Stadt Nordhorn selbst als auch umliegende Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim.