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Die Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Mönchengladbach. Sie hat ihren Sitz in der Lürriper Str. 56 in 41065 Mönchengladbach und ist erreichbar unter der Rufnummer +49 2161 404-0. Ihr Aufgabenbereich umfasst vor allem Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung.

Arbeitslosengeld I – was die Agentur für Arbeit leistet

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Diesen Anspruch regelt das SGB III. Die Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist außerdem zuständig, wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, eine Umschulung oder Weiterbildung in Betracht ziehen oder Unterstützung bei der Stellensuche benötigen.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Diese Leistung wird nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter erbracht – das ist eine andere Behörde. Falls Sie sich unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Neben der Arbeitsvermittlung für Erwachsene bietet die Agentur für Arbeit Mönchengladbach auch Berufsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene an, die einen Ausbildungsplatz suchen oder sich noch in der Berufswahl befinden. Wer bereits arbeitet, aber eine berufliche Neuorientierung anstrebt, kann sich ebenfalls an diese Dienststelle wenden.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Mönchengladbach ist zuständig für Wohnadressen in den folgenden 13 Postleitzahlgebieten des Stadtgebiets Mönchengladbach: 41061, 41063, 41065, 41066, 41068, 41069, 41169, 41179, 41189, 41199, 41236, 41238 und 41239.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III, zuständig: Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (SGB II, zuständig: Jobcenter) sind zwei getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist – unabhängig von einer früheren Beschäftigung. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig bezogen werden, werden aber von verschiedenen Behörden bearbeitet.
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