Die Agentur für Arbeit Mainz ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) im Raum Mainz und den umliegenden Gemeinden. Sie befindet sich in der Unteren Zahlbacher Straße 27 in 55131 Mainz und ist erreichbar unter +49 6131 248-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung — nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das beim jeweils zuständigen Jobcenter beantragt wird.
Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Darüber hinaus unterstützt die Agentur für Arbeit Mainz bei der Suche nach einer neuen Stelle, vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen und berät zu Möglichkeiten der Weiterbildung. Wer unsicher ist, ob die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter für den eigenen Fall zuständig ist, kann sich an beide Stellen wenden: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Mainz berät auch Schülerinnen und Schüler, Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher sowie Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Die Berufsberatung hilft dabei, geeignete Ausbildungsberufe oder Studiengänge zu finden, und vermittelt bei Bedarf Ausbildungsplätze. Für Betriebe, die Auszubildende suchen, steht die Arbeitgeberberatung zur Verfügung.
Die Agentur für Arbeit Mainz ist für insgesamt 24 Postleitzahlgebiete in der Stadt Mainz sowie in den umliegenden Gemeinden zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 55116, 55118, 55120, 55122, 55124, 55126, 55127, 55128, 55129, 55130, 55131, 55257, 55268, 55271, 55276, 55278, 55283, 55294, 55296, 55299, 67583, 67585, 67586 und 67587.