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Die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide ist die zuständige Behörde für Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), für Berufsberatung und für die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung. Sie hat ihren Sitz an den Reeperbahnen 2 in Lüneburg und betreut ein weitläufiges Gebiet in der Lüneburger Heide mit insgesamt 30 Postleitzahlbereichen. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist nicht diese Behörde, sondern das jeweils zuständige Jobcenter zuständig.

Was die Agentur für Arbeit für Sie tut

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich nach Ihrer Versicherungszeit und Ihrem früheren Entgelt. Darüber hinaus unterstützt die Agentur bei der Jobsuche, vermittelt in Weiterbildungen und finanziert unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierungsmaßnahmen. Auch wer noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber eine berufliche Neuorientierung anstrebt, kann die Berufsberatung in Anspruch nehmen — etwa bei Fragen zu Umschulungen oder zu einem Berufseinstieg nach einer Ausbildung.

Abgrenzung zum Jobcenter

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III — also eine Versicherungsleistung, auf die Sie durch Beitragszahlung Anspruch erworben haben. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), eine steuerfinanzierte Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei als maßgebliches Datum erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 30 Postleitzahlbereichen: 21335, 21337, 21339, 21354, 21357, 21358, 21360, 21365, 21368, 21369, 21371, 21379, 21380, 21382, 21385, 21386, 21388, 21391, 21394, 21397, 21398, 21400, 21401, 21403, 21406, 21407, 21409, 21447, 21449 und 21522.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld beruhen auf zwei verschiedenen Gesetzen und werden von zwei verschiedenen Behörden ausgezahlt. Das Arbeitslosengeld I, das die Agentur für Arbeit bewilligt, ist eine Versicherungsleistung — ähnlich wie eine Leistung aus einer privaten Versicherung, auf die Sie durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen eigenen Anspruch erworben haben. Das Grundsicherungsgeld, das das Jobcenter auszahlt, ist dagegen eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beiträgen gewährt wird. Wer sich zunächst an die falsche Behörde wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Der Antrag wird nach § 16 SGB I weitergeleitet, und der ursprüngliche Antragstag bleibt gültig.