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Die Agentur für Arbeit Lörrach ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem SGB III im Landkreis Lörrach und den angrenzenden Gebieten. Sie hat ihren Sitz in der Brombacher Straße 2 in 79539 Lörrach und ist telefonisch unter +49 7621 178-777 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Leistungen und Aufgaben

Die Agentur für Arbeit Lörrach ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Dazu gehört das Arbeitslosengeld I, das Anspruch auf Grundlage von Versicherungsbeiträgen entsteht, sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Außerdem berät die Behörde bei der Berufswahl, bei Weiterbildungen und bei Fördermöglichkeiten wie Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist, können Sie Ihr Anliegen trotzdem hier vorbringen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Neben der Unterstützung für Arbeitslose bietet die Agentur für Arbeit Lörrach auch Beratung für Schülerinnen und Schüler, Studieninteressierte und Berufseinsteiger an. Wer noch am Anfang des Berufswegs steht oder eine Neuorientierung sucht, kann sich hier über Ausbildungsberufe, Studiengänge und Fördermöglichkeiten informieren. Auch Arbeitgeber können sich an die Agentur wenden, etwa zur Stellenbesetzung oder zu Förderprogrammen bei der Einstellung.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Lörrach ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 31 Postleitzahlgebieten zuständig: 79400, 79415, 79418, 79429, 79539, 79540, 79541, 79576, 79585, 79588, 79589, 79591, 79592, 79594, 79595, 79597, 79599, 79618, 79639, 79650, 79669, 79674, 79677, 79685, 79686, 79688, 79689, 79692, 79694, 79695 und 79739.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld richtet sich an Menschen, deren Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist, unabhängig von einer früheren Beschäftigung. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — die Agentur für Arbeit Lörrach kann Ihnen dabei helfen, die richtige Stelle zu finden.
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