Die Agentur für Arbeit Kiel ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in der Landeshauptstadt Kiel und dem umliegenden Umland. Sie ist erreichbar in der Adolf-Westphal-Str. 2 in 24143 Kiel und unter der Telefonnummer +49 431 709-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung – nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das beim zuständigen Jobcenter beantragt wird.
Wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I nach SGB III beantragen. Daneben berät die Agentur bei Fragen zur Berufswahl und Ausbildung, unterstützt bei der Arbeitsvermittlung und informiert über Maßnahmen zur Weiterqualifizierung. Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Erwachsene, die eine berufliche Neuorientierung planen, können die Berufsberatung in Anspruch nehmen.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei unterschiedliche Behörden mit getrennten Zuständigkeiten. Das Grundsicherungsgeld – die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen ohne ausreichendes Einkommen – wird nicht hier, sondern beim Jobcenter beantragt. Wenn Sie sich unsicher sind, bei welcher Stelle Sie den richtigen Antrag stellen sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Kiel ist für insgesamt 20 Postleitzahlbereiche in Kiel und dem angrenzenden Umland zuständig. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob diese Dienststelle für Sie die richtige Anlaufstelle ist. Die betreuten Postleitzahlen sind: 24103, 24105, 24106, 24111, 24114, 24116, 24118, 24143, 24145, 24146, 24147, 24148, 24149, 24159, 24222, 24226, 24232, 24235, 24248 und 24253.