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Die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ist eine Bundesbehörde mit Sitz in der Brauerstraße 10 in Karlsruhe. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – dazu gehören Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wer nach dem Verlust eines sozialversicherungspflichtigen Jobs Arbeitslosengeld I beantragen möchte, wendet sich an diese Agentur. Voraussetzung ist unter anderem, dass in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Die Agentur prüft außerdem Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Förderleistungen für Weiterbildung und berufliche Umschulung. Für die Beantragung können Sie die Agentur telefonisch unter +49 721 823-0 erreichen.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der reinen Leistungsgewährung bietet die Agentur Beratung für Menschen an, die einen neuen Beruf suchen, sich umorientieren wollen oder am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Das gilt für Berufseinsteiger ebenso wie für ältere Beschäftigte. Stellenangebote aus dem Bezirk Karlsruhe-Rastatt und darüber hinaus werden über die Arbeitsvermittlung zugänglich gemacht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese Agentur oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ist für 21 Postleitzahlgebiete in der Region Karlsruhe und im Landkreis Rastatt zuständig. Wenn Ihr Wohnort einer der folgenden Postleitzahlen entspricht, ist diese Dienststelle für Sie die richtige Anlaufstelle: 75045, 76131, 76133, 76135, 76137, 76139, 76149, 76185, 76187, 76189, 76199, 76227, 76228, 76229, 76287, 76297, 76327, 76344, 76351, 76356 und 76706.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III, Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (SGB II, Jobcenter) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Arbeitslosengeld I setzt eigene Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung voraus und ist zeitlich befristet. Das Grundsicherungsgeld richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen Leistungen decken können – unabhängig davon, ob sie zuvor erwerbstätig waren. Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert dadurch keine Ansprüche, da die Behörden zur Weiterleitung verpflichtet sind.