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Die Agentur für Arbeit Herford ist eine Bundesbehörde mit Sitz in der Hansastraße 33 in Herford. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie hingegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten, ist das Jobcenter die richtige Stelle, nicht diese Behörde.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wer seinen Job verliert oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und zuletzt sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann hier Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass in der Rahmenfrist ausreichend Beitragsmonate in der Arbeitslosenversicherung zusammengekommen sind. Daneben bietet die Agentur für Arbeit Herford Beratung zu Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Leistungen zur beruflichen Weiterbildung. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 5221 985-0.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Herford berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, beim Übergang von der Schule in die Ausbildung sowie bei beruflicher Neuorientierung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Anliegen hier oder beim Jobcenter richtig aufgehoben ist: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Herford betreut insgesamt sieben Postleitzahlbereiche im östlichen Nordrhein-Westfalen. Prüfen Sie, ob Ihre Adresse einem dieser Gebiete angehört, bevor Sie sich auf den Weg machen oder Unterlagen einsenden. Zuständig ist die Dienststelle für die Postleitzahlen 32049, 32051, 32052, 32120, 32130, 32139 und 32602.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen, die von unterschiedlichen Behörden ausgezahlt werden. Arbeitslosengeld I erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld wird dagegen vom Jobcenter bewilligt und setzt keine Versicherungszeiten voraus. Wer beide Stellen im Blick behält, stellt sicher, dass der Antrag von Anfang an bei der richtigen Behörde landet.
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