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Die Agentur für Arbeit Heidelberg ist die zuständige Anlaufstelle für Versicherungsleistungen nach dem SGB III in der Region Heidelberg und den angrenzenden Gemeinden. Sie befindet sich in der Kaiserstraße 69–71 in 69115 Heidelberg und ist unter der Telefonnummer +49 6221 524-0 erreichbar. Zuständig ist sie vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung — nicht für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das beim jeweils zuständigen Jobcenter beantragt wird.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei dieser Stelle Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen und der Dauer Ihrer Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit Heidelberg Leistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Zuschüsse zur Weiterbildung an. Sollten Sie unsicher sein, ob für Ihre Situation diese Agentur oder das Jobcenter zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben finanziellen Leistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Heidelberg bei der Suche nach einer neuen Stelle oder einem Ausbildungsplatz. Das gilt sowohl für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf als auch für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren möchten. Berufsberatung, Bewerbungsunterstützung und Informationen zu Umschulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen gehören zum Angebot dieser Dienststelle.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Heidelberg ist für insgesamt 23 Postleitzahlgebiete zuständig, die die Stadt Heidelberg sowie zahlreiche umliegende Gemeinden umfassen: 69115, 69117, 69118, 69120, 69121, 69123, 69124, 69126, 69151, 69181, 69207, 69214, 69221, 69245, 69250, 69251, 69253, 69256, 69257, 69259, 74909, 74931 und 74937. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Postleitzahl zu diesem Einzugsgebiet gehört, können Sie das telefonisch klären.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich völlig getrennte Leistungen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung aus Beiträgen, die Sie während Ihrer Beschäftigung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld ist dagegen eine steuerfinanzierte Leistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern — unabhängig davon, ob sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Beide Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig bezogen werden, werden aber von unterschiedlichen Behörden bearbeitet.
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