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Die Agentur für Arbeit Göppingen ist die zuständige Behörde für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Landkreis Göppingen. Sie sitzt in der Mörikestraße 15 in 73033 Göppingen und ist erreichbar unter der Rufnummer +49 7161 9770-0. Zu ihren Aufgaben gehören die Auszahlung von Arbeitslosengeld, die Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.

Arbeitslosengeld und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, ist die Agentur für Arbeit Göppingen Ihre zuständige Stelle — nicht das Jobcenter. Arbeitslosengeld nach SGB III erhalten Menschen, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Agentur berät Sie außerdem zu Weiterbildungsförderungen, Kurzarbeitergeld und Leistungen zur beruflichen Eingliederung. Anträge können Sie persönlich vor Ort oder telefonisch stellen.

Abgrenzung zum Jobcenter

Häufig entsteht Unsicherheit, welche Behörde für den eigenen Fall zuständig ist. Die Agentur für Arbeit Göppingen ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen möchten — also Leistungen nach SGB II, etwa weil Ihr Arbeitslosengeld ausgelaufen ist oder Sie nie einen Anspruch darauf hatten — ist das örtliche Jobcenter die richtige Anlaufstelle. Sollten Sie unsicher sein, bei welcher Behörde Sie Ihren Antrag stellen sollen: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Neben der Arbeitsvermittlung für Erwachsene bietet die Agentur für Arbeit Göppingen auch Berufsberatung für Jugendliche und junge Erwachsene an. Wenn Sie eine Ausbildung suchen, eine Berufswahl treffen oder sich über Studienmöglichkeiten informieren wollen, können Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Auch Betriebe aus dem Zuständigkeitsbereich können sich hier bei der Suche nach Auszubildenden und Fachkräften unterstützen lassen.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Göppingen ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in folgenden 31 Postleitzahlbereichen im Landkreis Göppingen und angrenzenden Gemeinden: 73033, 73035, 73037, 73054, 73061, 73066, 73072, 73079, 73084, 73087, 73092, 73095, 73098, 73099, 73101, 73102, 73104, 73105, 73107, 73108, 73110, 73111, 73113, 73114, 73116, 73117, 73119, 73278, 73344, 73529, 73547.

Wussten Sie? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld nach SGB III, das sich aus Ihren eigenen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ergibt. Das Jobcenter hingegen ist zuständig für das Grundsicherungsgeld nach SGB II — eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beitragszeiten gewährt wird. Wer sich zunächst an die falsche Stelle wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Nach § 16 SGB I wird der Antrag weitergeleitet und der ursprüngliche Antragstag bleibt erhalten.
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