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Die Agentur für Arbeit Fürth ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Großraum Fürth. Sie ist erreichbar unter der Adresse Ludwig-Quellen-Straße 20 in 90762 Fürth und unter der Telefonnummer +49 911 2024-0. Zuständig ist sie für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung – nicht jedoch für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), das über das jeweils zuständige Jobcenter beantragt wird.

Leistungen und Aufgaben

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Darüber hinaus bietet die Dienststelle Berufsberatung an – etwa wenn Sie sich neu orientieren möchten, eine Ausbildung anstreben oder Fragen zur Weiterqualifizierung haben. Auch Arbeitgeber können sich an die Agentur wenden, wenn sie Stellen besetzen oder Fördermöglichkeiten prüfen möchten.

Abgrenzung zum Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei rechtlich getrennte Stellen mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Agentur für Arbeit Fürth ist ausschließlich für Leistungen nach SGB III zuständig – also vor allem für Arbeitslosengeld I. Das Grundsicherungsgeld hingegen, das früher Bürgergeld hieß und Menschen mit geringem oder fehlendem Einkommen sichert, wird nach SGB II beim zuständigen Jobcenter beantragt. Sind Sie unsicher, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Fürth ist für insgesamt 17 Postleitzahlenbereiche im Großraum Fürth und den angrenzenden Gemeinden zuständig. Wenn Ihre Postleitzahl in dieser Liste steht, ist diese Dienststelle die richtige Anlaufstelle für Sie: 90513, 90522, 90547, 90556, 90574, 90579, 90587, 90613, 90614, 90617, 90762, 90763, 90765, 90766, 90768, 91452 und 91469.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) folgen unterschiedlichen Regeln und werden von verschiedenen Behörden ausgezahlt. Das Arbeitslosengeld I richtet sich an Menschen, die zuvor sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Grundsicherungsgeld sichert hingegen den Lebensunterhalt unabhängig von einer früheren Beschäftigung. Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert dadurch keine Ansprüche: Nach § 16 SGB I ist die angeschriebene Behörde verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
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