Die Agentur für Arbeit Freiberg ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsförderung nach dem SGB III im Raum Freiberg in Sachsen. Sie ist an der Annaberger Straße 22A, 09599 Freiberg, erreichbar und kümmert sich um Arbeitslosengeld I, Berufsberatung sowie die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist nicht diese Behörde, sondern das örtlich zuständige Jobcenter zuständig.
Die Agentur für Arbeit Freiberg ist Anlaufstelle, wenn Sie Ihren Job verloren haben und Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach SGB III haben — also in der Regel dann, wenn Sie in den vergangenen Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie berät außerdem Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl, bei Fragen zu Aus- und Weiterbildung sowie bei der Suche nach einer neuen Stelle. Auch Arbeitgeber können sich an die Agentur wenden, etwa um offene Stellen zu melden oder Förderleistungen zu beantragen.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind zwei verschiedene Stellen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Wer Arbeitslosengeld I beantragt, wendet sich an die Agentur für Arbeit Freiberg. Wer hingegen Anspruch auf Grundsicherungsgeld hat oder Leistungen nach SGB II benötigt, ist beim zuständigen Jobcenter richtig. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden gesetzlich verpflichtet, einen bei ihnen eingereichten Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten — der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Die Agentur für Arbeit Freiberg ist zuständig für Adressen in den folgenden 14 Postleitzahlgebieten im Raum Freiberg und der näheren Umgebung: 09544, 09569, 09575, 09599, 09600, 09603, 09618, 09619, 09623, 09627, 09629, 09633, 09634 und 09638.