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Die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder). Sie hat ihren Sitz in der Heinrich-von-Stephan-Str. 2, 15230 Frankfurt (Oder), und ist telefonisch unter +49 335 570-2200 erreichbar. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.

Arbeitslosengeld nach SGB III

Wer seinen Arbeitsplatz verliert und zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Die Höhe und Dauer des Anspruchs richtet sich nach Ihrem vorherigen Verdienst und der Dauer Ihrer Versicherungszeit. Stellen Sie den Antrag möglichst zeitnah: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt frühestens mit dem Tag der Arbeitslosmeldung. Falls Sie unsicher sind, ob diese Stelle für Sie zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der Auszahlung von Leistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung sowie bei beruflichen Orientierungsfragen. Das gilt sowohl für Menschen, die nach einem Jobverlust wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen, als auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz suchen oder unsicher sind, welcher Berufsweg zu ihnen passt. Für Fördermöglichkeiten wie Weiterbildungen oder Umschulungen ist ebenfalls diese Behörde zuständig, nicht das Jobcenter.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) ist örtlich zuständig für Adressen in den folgenden vier Postleitzahlbereichen des Stadtgebiets: 15230, 15232, 15234 und 15236. Wenn Ihre Adresse einer dieser Postleitzahlen zugeordnet ist, wenden Sie sich bei Fragen zu Arbeitslosengeld I, Berufsberatung oder Arbeitsvermittlung an diese Dienststelle.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III, zuständig: Agentur für Arbeit) und Grundsicherungsgeld (SGB II, zuständig: Jobcenter) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat diesen Anspruch durch eigene Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erworben. Grundsicherungsgeld ist dagegen eine steuerfinanzierte Leistung, die unabhängig von früheren Beitragszahlungen gewährt wird, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Welche Leistung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — und im Zweifel leitet die Behörde, bei der Sie sich zuerst melden, Ihren Antrag nach § 16 SGB I an die richtige Stelle weiter.