Die Agentur für Arbeit Darmstadt ist die zuständige Bundesbehörde für Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in der Stadt Darmstadt und den umliegenden Gemeinden. Sie hat ihren Sitz am Groß-Gerauer Weg 7 in 64295 Darmstadt und ist über die bundesweit kostenfreie Nummer 0800 4 5555-00 erreichbar. Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende — das heißt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) — benötigen, ist nicht diese Stelle, sondern das zuständige Jobcenter Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie bei der Agentur für Arbeit Darmstadt Arbeitslosengeld I beantragen. Diese Leistung wird aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert und ist an Ihre persönliche Versicherungszeit geknüpft — sie ist damit etwas anderes als das einkommens- und vermögensabhängige Grundsicherungsgeld, das das Jobcenter auszahlt. Die Agentur berät Sie außerdem zu Ansprüchen auf Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Weiterbildungsförderung. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihre Situation zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der Auszahlung von Versicherungsleistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Darmstadt Menschen bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung oder Ausbildung. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche zur Berufswahl und zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, die Vermittlung von Stellenangeboten sowie Informationen zu Fördermaßnahmen wie Qualifizierungen oder Umschulungen. Auch Schülerinnen und Schüler, die sich über Ausbildungswege informieren möchten, können die Berufsberatung der Dienststelle in Anspruch nehmen.
Die Agentur für Arbeit Darmstadt ist für insgesamt 20 Postleitzahlbereiche in der Stadt Darmstadt und den angrenzenden Gemeinden zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 64283, 64285, 64287, 64289, 64291, 64293, 64295, 64297, 64319, 64331, 64342, 64347, 64367, 64372, 64380, 64390, 64397, 64404, 64409 und 64665. Ob Ihr Wohnort in diesem Bereich liegt, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen.