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Die Agentur für Arbeit Brühl ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und liegt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) – also für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen oder beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter, nicht an diese Agentur.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Dieser Anspruch entsteht aus Ihren eingezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und ist deshalb an Vorversicherungszeiten geknüpft. Die Agentur für Arbeit Brühl ist außerdem zuständig, wenn Sie Insolvenzgeld benötigen, weil Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist, oder wenn Sie Leistungen zur beruflichen Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Neben der finanziellen Absicherung bietet die Agentur Beratung bei der Berufswahl und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Das gilt für Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz suchen, ebenso wie für Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren. Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihre Leistung die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zuständig ist: Beide Behörden sind nach Paragraf 16 SGB I verpflichtet, einen bei ihnen eingegangenen Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten. Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Brühl betreut vier Postleitzahlbereiche im Rhein-Erft-Kreis. Maßgeblich für Ihre Zuständigkeit ist Ihr Wohnsitz – und dieser liegt im Einzugsbereich dieser Dienststelle, wenn Ihre Postleitzahl eine der folgenden ist: 50321, 50354, 50374 oder 50389.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit, SGB III) und Grundsicherungsgeld (Jobcenter, SGB II) sind zwei rechtlich getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Grundsicherungsgeld ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung, auf die es keine beitragsabhängigen Ansprüche gibt. Die Agentur für Arbeit Brühl ist ausschließlich für das SGB III zuständig.
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