Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ist die für Teile der Berliner Innenstadt und angrenzende Bezirke zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Sie befindet sich in der Charlottenstraße 87–90 in 10969 Berlin und ist erreichbar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555-00. Ihr Auftrag umfasst die Zahlung von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie die Berufsberatung.
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie hier Arbeitslosengeld beantragen. Diese Leistung ist eine Versicherungsleistung nach SGB III und wird aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ist dafür zuständig — nicht das Jobcenter. Das Jobcenter ist eine andere Behörde und zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), also für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist oder die keinen solchen Anspruch haben. Sollten Sie unsicher sein, welche Stelle für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der Auszahlung von Versicherungsleistungen unterstützt die Agentur für Arbeit Berlin Mitte bei der Suche nach einer neuen Stelle oder Ausbildung. Das gilt sowohl für Personen, die bereits arbeitslos gemeldet sind, als auch für solche, die eine drohende Arbeitslosigkeit frühzeitig melden möchten. Auch Jugendliche und junge Erwachsene, die sich über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten informieren wollen, können sich an diese Dienststelle wenden.
Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ist für Haushalte und Betriebe in den folgenden 13 Postleitzahlbereichen zuständig: 10178, 10179, 10243, 10245, 10785, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10997, 10999 und 13047. Wenn Sie in einem dieser Gebiete wohnen, ist diese Dienststelle Ihre Anlaufstelle für Leistungen nach SGB III.