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Die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof ist eine Bundesbehörde mit Sitz an der Äußeren Bayreuther Str. 2 in Hof (Bayern). Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) — also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II sind nicht die Agenturen für Arbeit, sondern die Jobcenter zuständig.

Arbeitslosengeld I und weitere SGB-III-Leistungen

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben und Ansprüche aus einer vorangegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigung besitzen, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Die Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich nach Ihrer Beschäftigungsdauer und Ihrem früheren Entgelt. Daneben berät die Agentur zu Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung, die über SGB III gefördert werden können, etwa durch Bildungsgutscheine. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an diese Stelle, auch wenn Sie unsicher sind, ob Sie zuständigkeitshalber hier richtig sind: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof bietet Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an — etwa bei der Berufswahl, beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium sowie bei beruflicher Neuorientierung. Arbeitssuchende können sich hier arbeitsvermittlerisch betreuen lassen. Arbeitgeber in der Region können offene Stellen melden und Unterstützung bei der Personalsuche erhalten. Wenn Sie hingegen ergänzend zum Arbeitslosengeld I oder ohne eigenen SGB-III-Anspruch auf Grundsicherungsgeld angewiesen sind, ist das örtlich zuständige Jobcenter die richtige Anlaufstelle.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof ist für insgesamt 22 Postleitzahlbereiche zuständig. Dazu gehören die Postleitzahlen: 95028, 95030, 95032, 95111, 95119, 95126, 95131, 95138, 95145, 95152, 95176, 95179, 95180, 95182, 95183, 95185, 95188, 95189, 95191, 95192, 95194 und 95197.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterschiedlichen Behörden. Das Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren — es wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt unabhängig davon und wird vom Jobcenter bewilligt. Beide Leistungen können unter bestimmten Umständen gleichzeitig bestehen, wenn das Arbeitslosengeld I nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
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