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Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach ist eine Bundesbehörde mit Sitz an der Bosenheimer Straße 16/26 in 55543 Bad Kreuznach. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III): Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II ist nicht diese Behörde, sondern das örtlich zuständige Jobcenter die richtige Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verlieren oder Ihre Beschäftigung ausläuft, können Sie bei dieser Dienststelle Arbeitslosengeld I beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Auch wer sich in Kurzarbeit befindet oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich hier melden. Darüber hinaus bietet die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach Berufsberatung an — etwa wenn Sie einen Ausbildungsplatz suchen, einen Berufswechsel planen oder nach einer Weiterbildung fragen möchten.

Abgrenzung zum Jobcenter

Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei unterschiedliche Behörden mit getrennten gesetzlichen Grundlagen. Die Agentur für Arbeit ist für Personen zuständig, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach SGB III haben — in der Regel Menschen, die zuvor längere Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Das Jobcenter hingegen ist für das Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig, das Menschen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder aus Arbeitslosengeld I bestreiten können. Sind Sie unsicher, welche Behörde für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach betreut 14 Postleitzahlbereiche in Rheinland-Pfalz. Ihr Einzugsgebiet umfasst die Postleitzahlen 55442, 55444, 55450, 55452, 55543, 55545, 55546, 55559, 55583, 55585, 55593, 55596, 67824 und 67826. Wenn Ihre Wohnanschrift einer dieser Postleitzahlen zugeordnet ist, ist diese Dienststelle für Sie zuständig.

Wussten Sie? Arbeitslosengeld I (SGB III) und Grundsicherungsgeld (SGB II) sind zwei rechtlich vollständig getrennte Leistungen. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und erwirbt daraus einen Anspruch — unabhängig vom Vermögen oder Einkommen im Haushalt. Das Grundsicherungsgeld ist dagegen eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die kein Jobcenter, sondern eine eigene Behörde bewilligt. Für Bad Kreuznach bedeutet das: Welche Behörde zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab — nicht davon, ob Sie gerade ohne Arbeit sind.