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Die Agentur für Arbeit Augsburg ist eine Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit und liegt in der Wertachstraße 28 in Augsburg. Sie ist zuständig für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — also vor allem für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung. Wenn Sie dagegen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach SGB II beantragen möchten, ist nicht diese Behörde, sondern das zuständige Jobcenter Ihre Anlaufstelle.

Arbeitslosengeld I und weitere Leistungen nach SGB III

Wenn Sie Ihren Job verloren haben und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie hier Arbeitslosengeld I beantragen. Die Agentur für Arbeit Augsburg prüft Ihren Anspruch, berechnet die Leistungshöhe und zahlt das Arbeitslosengeld I aus. Darüber hinaus finanziert sie unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungen, Umschulungen und andere Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auch dann zuerst hier, wenn Sie unsicher sind, ob die Agentur oder das Jobcenter für Sie zuständig ist: Nach Paragraf 16 SGB I ist jede Behörde verpflichtet, Anträge an die richtig zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung

Die Agentur für Arbeit Augsburg berät Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl und vermittelt Ausbildungsplätze. Wenn Sie eine Ausbildung suchen oder als Unternehmen einen Ausbildungsplatz besetzen wollen, können Sie sich an diese Dienststelle wenden. Die Berufsberatung richtet sich auch an Menschen, die einen Berufswechsel erwägen oder nach einer längeren Pause ins Erwerbsleben zurückkehren möchten. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 821 3151-0.

Zuständigkeitsbereich

Die Agentur für Arbeit Augsburg ist für insgesamt 40 Postleitzahlgebiete in der Region Augsburg und dem umliegenden Umland zuständig. Dazu gehören die folgenden Postleitzahlen: 86150, 86152, 86153, 86154, 86156, 86157, 86159, 86161, 86163, 86165, 86167, 86169, 86179, 86199, 86356, 86368, 86391, 86405, 86420, 86424, 86441, 86450, 86456, 86459, 86462, 86465, 86477, 86482, 86485, 86486, 86494, 86497, 86500, 86514, 86672, 86678, 86679, 86695, 86707 und 86850.

Wussten Sie? Agentur für Arbeit und Jobcenter sind zwei verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld I nach SGB III — eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung. Das Jobcenter zahlt Grundsicherungsgeld nach SGB II — eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Wer sich nicht sicher ist, an welche Stelle er sich wenden soll, kann sich an eine der beiden wenden: Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Anträge weiterzuleiten, wenn sie selbst nicht zuständig sind.
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